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Studi­en­start­hilfe

8. Oktober 2024

Die Studi­en­start­hilfe ist ein neues Förder­instru­ment für Studienanfänger:innen unter 25 Jahren, die Sozi­al­leis­tungen beziehen. Der Betrag in Höhe von 1.000 Euro soll dabei helfen, die mit dem Studi­en­be­ginn verbun­denen Kosten zu decken, zum Beispiel für IT-Ausstat­tung, Lehr­ma­te­ria­lien, Miet­kau­tion oder der Umzug in eine neue Stadt. Die Studi­en­start­hilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurück­ge­zahlt werden.

Der Antrag kann ausschließ­lich digital über das BAföG-Portal gestellt werden – unab­hängig davon, ob bereits ein BAföG-Antrag einge­reicht wurde. Wichtig ist dabei die Frist: Der Antrag muss spätes­tens bis zum Ende des Monats nach Deinem Studi­en­be­ginn einge­reicht sein.

Mehr Infos hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe.html

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