Die Studienstarthilfe ist ein neues Förderinstrument für Studienanfänger:innen unter 25 Jahren, die Sozialleistungen beziehen. Der Betrag in Höhe von 1.000 Euro soll dabei helfen, die mit dem Studienbeginn verbundenen Kosten zu decken, zum Beispiel für IT-Ausstattung, Lehrmaterialien, Mietkaution oder der Umzug in eine neue Stadt. Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Antrag kann ausschließlich digital über das BAföG-Portal gestellt werden – unabhängig davon, ob bereits ein BAföG-Antrag eingereicht wurde. Wichtig ist dabei die Frist: Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Monats nach Deinem Studienbeginn eingereicht sein.
Mehr Infos hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe.html