Beantragung
Für die Leistung von Ausbildungsförderung besteht ein striktes Antragserfordernis, das heißt ohne einen solchen gibt es auch kein BAföG.
Demgemäß wird BAföG frühestens ab dem Monat gezahlt, in welchem es beantragt wurde (natürlich nur dann, wenn auch das Studium bereits aufgenommen ist!).
Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag am letzten Tag eines Monats beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Geht ein Antrag z. B. an einem 31. Dezember beim Amt für Ausbildungsförderung ein, so wird – im Falle der Bewilligung – rückwirkend ab dem 1. Dezember, nicht aber ab Semesterbeginn gezahlt.
Sämtliche amtliche Antragsformulare (Formblätter 1 bis 9) können nebst Ausfüllhinweisen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung herunterladen werden.
Die im Regelfall für einen Standardantrag benötigten Formblätter sind im Übrigen erhältlich im Eingangsbereich des Studierendenwerks Siegen, Hölderlinstraße 3, 57076 Siegen, im Windfang der Cafeteria BAU (Uni-Gebäude Paul-Bonatz-Straße), im Mensazugang (Uni-Gebäude Adolf-Reichwein-Straße), bei der Studienberatung und beim AStA der Universität Siegen.
Standardantrag
Zu einem „BAföG-Standardantrag“ gehören in der Regel folgende Formblätter nebst allen zugehörigen Nachweisen:
- Formblatt 1 (Der hierin enthaltene schulische und berufliche Werdegang muss nur bei einem Erstantrag ausgefüllt werden.)
- Formblätter 3 der Eltern / des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners.
Abgabe
Den ausgefüllten Antrag nebst allen zugehörigen Nachweisen gibst Du dann am besten in einer unserer Sprechstunden ab, dann kann Dir evtl. direkt erklärt werden, was an Unterlagen ggf. noch fehlt.
Natürlich kannst Du uns Deinen Antrag aber auch per Post schicken an:
Studierendenwerk Siegen
Abt. Studienfinanzierung
Hölderlinstraße 3
57076 Siegen
oder in den Briefkasten des Studierendenwerks am Haupteingang des Uni-Gebäudes „Hölderlinstraße 3“, Siegen-Weidenau .
oder in den BAföG-Hausbriefkasten im Uni-Gebäude „Hölderlinstraße 3“, Siegen-Weidenau, 7. Stock, Bauteil B, einwerfen.
Hinweis: Wenn die Zeit eng wird und Du Deinen Antrag unbedingt noch stellen musst, um Deinen Anspruch nicht für einen (weiteren) Monat zu verlieren, es aber mit dem Ausfüllen der notwendigen Formblätter und dem Beifügen der Nachweise nicht mehr pünktlich klappen wird, dann stelle unbedingt einen kurzen, formlosen Antrag, wodurch jedenfalls die Frist gewahrt wird. Dieser könnte wie folgt formuliert sein:
Hiermit beantrage ich, (Vorname, Name), Matrikel-Nr.: (Matr.-Nr.), wohnhaft in (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer), Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für mein (BA/MA)-Studium in der Fachrichtung (Fachrichtung) an der Universität Siegen. Die notwendigen Antragsformblätter nebst zugehörigen Nachweisen reiche ich umgehend unaufgefordert nach.