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Bean­tra­gung

Für die Leis­tung von Ausbil­dungs­för­de­rung besteht ein striktes Antrags­er­for­dernis, das heißt ohne einen solchen gibt es auch kein BAföG.

Demgemäß wird BAföG frühes­tens ab dem Monat gezahlt, in welchem es bean­tragt wurde (natür­lich nur dann, wenn auch das Studium bereits aufge­nommen ist!).

Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag am letzten Tag eines Monats beim Amt für Ausbil­dungs­för­de­rung einge­gangen ist. Geht ein Antrag z. B. an einem 31. Dezember beim Amt für Ausbil­dungs­för­de­rung ein, so wird – im Falle der Bewil­li­gung – rück­wir­kend ab dem 1. Dezember, nicht aber ab Semes­ter­be­ginn gezahlt.

Sämt­liche amtliche Antrags­for­mu­lare (Form­blätter 1 bis 9) können nebst Ausfüll­hin­weisen beim Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung herun­ter­laden werden.

Die im Regel­fall für einen Stan­dard­an­trag benö­tigten Form­blätter sind im Übrigen erhält­lich im Eingangs­be­reich des Studie­ren­den­werks Siegen, Hölder­lin­straße 3, 57076 Siegen, im Wind­fang der Cafe­teria BAU (Uni-Gebäude Paul-Bonatz-Straße), im Mensa­zu­gang (Uni-Gebäude Adolf-Reich­­wein-Straße), bei der Studi­en­be­ra­tung und beim AStA der Univer­sität Siegen.

Stan­dard­an­trag

Zu einem „BAföG-Stan­­dar­d­an­­trag“ gehören in der Regel folgende Form­blätter nebst allen zuge­hö­rigen Nachweisen:

  • Form­blatt 1 (Der hierin enthal­tene schu­li­sche und beruf­liche Werde­gang muss nur bei einem Erst­an­trag ausge­füllt werden.)
  • Form­blätter 3 der Eltern / des Ehegatten / des einge­tra­genen Lebenspartners.

Abgabe

Den ausge­füllten Antrag nebst allen zuge­hö­rigen Nach­weisen gibst Du dann am besten in einer unserer Sprech­stunden ab, dann kann Dir evtl. direkt erklärt werden, was an Unter­lagen ggf. noch fehlt.

Natür­lich kannst Du uns Deinen Antrag aber auch per Post schi­cken an:

Studie­ren­den­werk Siegen
Abt. Studienfinanzierung
Hölder­lin­straße 3
57076 Siegen

oder in den Brief­kasten des Studie­ren­den­werks am Haupt­ein­gang des Uni-Gebäudes „Hölder­lin­straße 3“, Siegen-Weidenau .

oder in den BAföG-Haus­­brie­f­­kasten im Uni-Gebäude „Hölder­lin­straße 3“, Siegen-Weidenau, 7. Stock, Bauteil B, einwerfen.

Hinweis: Wenn die Zeit eng wird und Du Deinen Antrag unbe­dingt noch stellen musst, um Deinen Anspruch nicht für einen (weiteren) Monat zu verlieren, es aber mit dem Ausfüllen der notwen­digen Form­blätter und dem Beifügen der Nach­weise nicht mehr pünkt­lich klappen wird, dann stelle unbe­dingt einen kurzen, form­losen Antrag, wodurch jeden­falls die Frist gewahrt wird. Dieser könnte wie folgt formu­liert sein:

Hiermit bean­trage ich, (Vorname, Name), Matrikel-Nr.: (Matr.-Nr.), wohn­haft in (PLZ, Wohnort, Straße, Haus­nummer), Ausbil­dungs­för­de­rung nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz für mein (BA/MA)-Studium in der Fach­rich­tung (Fach­rich­tung) an der Univer­sität Siegen. Die notwen­digen Antrags­form­blätter nebst zuge­hö­rigen Nach­weisen reiche ich umge­hend unauf­ge­for­dert nach.

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