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Schlagzeilen

Das erste Hoch­schul­stu­dium ist
in aller Regel förderungsfähig.

  • Ein Master-Studium kann zumeist geför­dert werden, wenn zuvor ein Bache­lor­stu­dium erfolg­reich absol­viert wurde.
  • Die Förde­rung beginnt ab dem Monat der Antrag­stel­lung, frühes­tens ab dem Beginn des Studiums.
  • Der aktu­elle Förde­rungs­höchst­satz liegt bei 934,00 Euro pro Monat (bei eigener Wohnung & eigener studen­ti­scher Krankenversicherung).
  • Der konkrete Förde­rungs­an­spruch ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen des Studie­renden selbst und vom Einkommen seiner Eltern. Beispiel­hafte Modell­rech­nungen des Bundes­mi­nis­te­riums für Bildung und Forschung finden Sie hier.
  • Eigenes Einkommen bis zu durch­schnitt­lich 520,00 Euro pro Monat wird nicht angerechnet
  • Eltern­un­ab­hän­gige Förde­rung gibt es u.a. bei Studi­en­be­ginn nach dem 30. Lebens­jahr oder bei mindes­tens fünf­jäh­riger Erwerbs­tä­tig­keit nach dem 18. Lebens­jahr.
  • Die Förde­rungs­höchst­dauer entspricht der Regel­stu­di­en­zeit des jeweils belegten Studienganges.
  • Ein Leis­tungs­nach­weis muss zu Beginn des 5. Fach­se­mes­ters erbracht werden.
  • Förde­rung nach Ende der Regel­stu­di­en­zeit kann ausnahms­weise gewährt werden (z.B. bei Erkran­kung, Kinder­er­zie­hung oder Gremientätigkeit).
  • Auslands­se­mester können auf geson­derten Antrag geför­dert werden.
  • Studie­­renden-BAföG besteht im Normal­fall zur Hälfte aus Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus zins­losem Staats­dar­lehen (zurück­zu­zahlen).
  • Die zurück­zu­zah­lende Darle­hens­summe ist auf maximal 10.010,00 Euro begrenzt.
  • Die Rück­zah­lung beginnt frühes­tens 5 Jahre nach dem Ende der Regel­stu­di­en­zeit, eine frei­wil­lige vorzei­tige Rück­zah­lung ist jeder­zeit möglich.
  • Die Höhe der Rück­zah­lungs­raten beträgt mindes­tens 390,00 Euro pro Quartal.
  • Darle­hens­teil­erlasse oder Frei­stel­lungen von der Rück­zah­lungs­ver­pflich­tung für Gering­ver­diener sind auf Antrag möglich.
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