Eigenes Einkommen bis zu durchschnittlich 603,14 Euro pro Monat wird nicht angerechnet
Elternunabhängige Förderung gibt es u.a. bei Studienbeginn nach dem 30. Lebensjahr oder bei mindestens fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.
Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des jeweils belegten Studienganges.
Ein Leistungsnachweis muss zu Beginn des 5. Fachsemesters erbracht werden.
Förderung nach Ende der Regelstudienzeit kann ausnahmsweise gewährt werden (z.B. bei Erkrankung, Kindererziehung oder Gremientätigkeit).
Auslandssemester können auf gesonderten Antrag gefördert werden.
Studierenden-BAföG besteht im Normalfall zur Hälfte aus Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus zinslosem Staatsdarlehen (zurückzuzahlen).
Die zurückzuzahlende Darlehenssumme ist auf maximal 10.010,00 Euro begrenzt.
Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, eine freiwillige vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich.
Die Höhe der Rückzahlungsraten beträgt mindestens 390,00 Euro pro Quartal.
Darlehensteilerlasse wegen vorzeitiger Rückzahlung oder Freistellungen von der Rückzahlungsverpflichtung für Geringverdiener sind auf Antrag möglich.