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Carl Manfred Euteneuer
Abtei­lungs­lei­tung Studienfinanzierung

Allge­meines

Am 1. September 1971 trat das Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz, besser bekannt als „BAföG“, in Kraft. Kern­ge­danke der Ausbil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG war und ist, dass eine quali­fi­zierte Ausbil­dung nicht an fehlenden finan­zi­ellen Mitteln schei­tern darf. Alle jungen Menschen sollen die Möglich­keit erhalten, unab­hängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirt­schaft­li­chen Situa­tion eine Ausbil­dung zu absol­vieren, die ihren Fähig­keiten und Inter­essen entspricht.

Bis zum 31.12.2014 trug bzw. trugen der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent der Gesamt­aus­gaben. Seit dem 01.01.2015 finan­ziert der Bund das BAföG ausschließ­lich. Schü­le­rinnen und Schüler brau­chen grund­sätz­lich später nichts zurück­zu­zahlen. Studie­rende erhalten BAföG im Normal­fall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zins­loses Staatsdarlehen.

Weitere Infor­ma­tionen, insbe­son­dere auch zur geschicht­li­chen Entwick­lung des BAföG erhalten Sie hier:

www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html

www.studentenwerke.de/de/studienfinanzierung

Bean­tra­gung

Für die Leis­tung von Ausbil­dungs­för­de­rung besteht ein striktes Antrags­er­for­dernis, das heißt ohne einen solchen gibt es auch kein BAföG.

Demgemäß wird BAföG frühes­tens ab dem Monat gezahlt, in welchem es bean­tragt wurde (natür­lich nur dann, wenn auch das Studium bereits aufge­nommen ist!).

Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag am letzten Tag eines Monats beim Amt für Ausbil­dungs­för­de­rung einge­gangen ist. Geht ein Antrag z. B. an einem 31. Dezember beim Amt für Ausbil­dungs­för­de­rung ein, so wird – im Falle der Bewil­li­gung – rück­wir­kend ab dem 1. Dezember, nicht aber ab Semes­ter­be­ginn gezahlt.

Sämt­liche amtliche Antrags­for­mu­lare (Form­blätter 1 bis 9) können nebst Ausfüll­hin­weisen beim Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung herunterladen
werden.

Kontakt

Bereich Name Telefon Raum
A – Cer Melanie Reichel
0271 740‑4481 E‑Mail H‑B 7417
Ces – Gaa Carina Hein 0271 740‑4885 E‑Mail H‑B 7413
Gab – Klef Sebas­tian Witsch
0271 740‑4474 E‑Mail H‑B 7414
Kleg – Oezb Chris­tina Hübert 0271 740‑4889 E‑Mail H‑B 7415
Oezc – Schl Andreas Fell­mann 0271 740‑4877 E‑Mail H‑B 7412
Schm – Shal Petra Löhr

nur diens­tags bis donners­tags erreichbar

0271 740‑4408 E‑Mail H‑B 7416
Sham – Z Anna Wagener 0271 740‑4878 E‑Mail H‑B 7417/1

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Carina Hein 0271 740‑4885 E‑Mail H‑B 7413
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