Allgemeines
Am 1. September 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als „BAföG“, in Kraft. Kerngedanke der Ausbildungsförderung nach dem BAföG war und ist, dass eine qualifizierte Ausbildung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf. Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Bis zum 31.12.2014 trug bzw. trugen der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent der Gesamtausgaben. Seit dem 01.01.2015 finanziert der Bund das BAföG ausschließlich. Schülerinnen und Schüler brauchen grundsätzlich später nichts zurückzuzahlen. Studierende erhalten BAföG im Normalfall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Weitere Informationen, insbesondere auch zur geschichtlichen Entwicklung des BAföG erhalten Sie hier:
www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html
Beantragung
Für die Leistung von Ausbildungsförderung besteht ein striktes Antragserfordernis, das heißt ohne einen solchen gibt es auch kein BAföG.
Demgemäß wird BAföG frühestens ab dem Monat gezahlt, in welchem es beantragt wurde (natürlich nur dann, wenn auch das Studium bereits aufgenommen ist!).
Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag am letzten Tag eines Monats beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Geht ein Antrag z. B. an einem 31. Dezember beim Amt für Ausbildungsförderung ein, so wird – im Falle der Bewilligung – rückwirkend ab dem 1. Dezember, nicht aber ab Semesterbeginn gezahlt.
Sämtliche amtliche Antragsformulare (Formblätter 1 bis 9) können nebst Ausfüllhinweisen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung herunterladen
werden.
Kontakt
Bereich | Name | Telefon | Raum | ||
---|---|---|---|---|---|
A – And | Daniela Köhler |
0271 740‑4888 | E‑Mail | H‑B 7406 | |
Ane – Cor | Carina Hein | 0271 740‑4885 | E‑Mail | H‑B 7413 | |
Cos – Hof | Sebastian Witsch |
0271 740‑4474 | E‑Mail | H‑B 7414 | |
Hog – Mir | Melanie Sander |
0271 740‑4889 | E‑Mail | H‑B 7415 | |
Mis – Schr | Andreas Fellmann | 0271 740‑4877 | E‑Mail | H‑B 7412 | |
Schs – Z | Anna Wagener | 0271 740‑4878 | E‑Mail | H‑B 7417/1 | |
Stundung/Ratenzahlung
erreichbar dienstags bis donnerstags |
Petra Löhr | 0271 740‑4408 | E‑Mail | H‑B 7416 |