


BVA-Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet Studierenden im fortgeschrittenen Studium die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch zu nehmen. Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung außergewöhnlichen, nicht durch das BAföG erfassten Aufwandes, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen / Vermögen der/des Studierenden oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern.
Schlagzeilen
Der Bildungskredit kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt werden,
- wenn die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht wurden,
- solange nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studiert wird.
- Teilzeit- und Promotionsstudiengänge können nicht gefördert werden.
- Das Kreditvolumen beläuft sich auf mindestens 1.000,– bis zu maximal 7.200,– Euro
- in wahlweise bis zu 24 Monatsraten von entweder 100,– oder 200,– oder 300,– Euro.
- Auf Wunsch ist auch einmalig eine Abschlagszahlung von bis zu 3.600,– Euro für besondere ausbildungsbezogene Aufwendungen möglich.
- Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von dem eigenen Einkommen / Vermögen der Studierenden oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern,
- ohne dass Sicherheiten gestellt werden müssen.
- Die Tilgungsphase beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
- durch feste monatliche Raten in Höhe von 120,– Euro, wobei
- Sondertilgungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich sind.
- Die Verzinsung ist variabel und liegt durch Bundesgarantie grundsätzlich nur 1 Prozent über dem jeweiligen EURIBOR-Zinssatz, welcher halbjährlich zum 01.04. und 01.10. angepasst wird.
- Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder ‑programmen ist möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredites besteht nicht.
Weitere Informationen zum Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) finden Sie hier.
Beantragung des Bildungskredites
für einen Bachelorstudiengang
Das Bildungskreditverfahren beginnt mit der Stellung eines Antrages beim Bundesverwaltungsamt (BVA) auf dem hierfür vorgesehenen Antragsvordruck. Der Antrag kann sowohl online via Internet gestellt als auch auf dem Postweg übersandt werden. Er sollte frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Teilzeitraumes des Studiums gestellt werden, da eine Kreditgewährung erst dann möglich ist, wenn man sich auch tatsächlich im fortgeschrittenen Studium (vollständige Erbringung der Leistungen des ersten Studienjahres) befindet.
Sämtliche zur Antragsbearbeitung benötigten Unterlagen sollten innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung als einfache Kopien eingereicht werden. Im Falle der Beantragung des Bildungskredites für einen Bachelorstudiengang sind diese Unterlagen erforderlich:
- eine beidseitige Kopie Deines Personalausweises,
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester,
- eine Bescheinigung der Hochschule, dass Du die Leistungen des ersten Studienjahres
vollständig erbracht hast (im Falle eines Kredit-Punkte-Systems reicht grundsätzlich der
Nachweis über erbrachte 60 Kreditpunkte aus) - ggf. ein Nachweis über das voraussichtliche Studienende.
Beantragung des Bildungskredites
für einen Masterstudiengang
Im Falle der Beantragung des Bildungskredites für einen Masterstudiengang reichen demgegenüber aus:
- eine beidseitige Kopie Deines Personalausweises
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- ein Nachweis über ein bereits abgeschlossenes (zumeist Bachelor-)Studium
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungskredites erfüllt sind, erhält der Antragsteller zusammen mit dem Bewilligungsbescheid des BVA ein verbindliches Kreditangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf dem Postweg zugesandt. Es besteht dann die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist (ca. fünf Wochen) anzunehmen. Wird die Vorlagefrist nicht eingehalten, so erlischt das Kreditangebot. Es kann jedoch später jederzeit erneut ein Bildungskredit beantragt werden.
Der Kreditvertrag mit der KfW muss von den Studierenden unterschrieben und deren Unterschrift legitimiert werden. Dazu prüft die KfW-Sachbearbeiterin in der Abteilung für Studienfinanzierung beim Studierendenwerk Siegen die Identität anhand des Personalausweises oder des Reisepasses und beglaubigt (legitimiert) anschließend die Unterschrift. Wenn der vollständig unterschriebene und legitimierte Kreditvertrag schließlich bei der KfW eingegangen ist, bestätigt diese schriftlich die Annahme und veranlasst die entsprechenden Auszahlungen.
Ausschließlich zuständig für die Beratung und für die Bearbeitung aller Anträge auf BVA-Bildungskredite beim Studierendenwerk Siegen sind Frau Anna Wagener und Frau Carina Hein. Die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite.