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Ansprechpartnerin 
Carina Hein
Kreditfinanzierung 
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Anna Wagener
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BVA-Bildungs­kredit

Die Bundes­re­gie­rung bietet Studie­renden im fort­ge­schrit­tenen Studium die Möglich­keit, einen zins­güns­tigen Kredit nach Maßgabe der Förder­be­stim­mungen des Bundes­mi­nis­te­riums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch zu nehmen. Ziel des Bildungs­kre­dits ist die Siche­rung und Beschleu­ni­gung der Ausbil­dung oder die Finan­zie­rung außer­ge­wöhn­li­chen, nicht durch das BAföG erfassten Aufwandes, um die Ausbil­dung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbil­dung aufgrund fehlender finan­zi­eller Mittel zu vermeiden. Die Förde­rung erfolgt unab­hängig vom Einkommen / Vermögen der/des Studie­renden oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern.

Schlag­zeilen

Der Bildungs­kredit kann bis zur Voll­endung des 36. Lebens­jahres gewährt werden,

  • wenn die Leis­tungen des ersten Studi­en­jahres voll­ständig erbracht wurden,
  • solange nicht über das 12. Hoch­schul­se­mester hinaus studiert wird.
  • Teil­­zeit- und Promo­ti­ons­stu­di­en­gänge können nicht geför­dert werden.
  • Das Kredit­vo­lumen beläuft sich auf mindes­tens 1.000,– bis zu maximal 7.200,– Euro
  • in wahl­weise bis zu 24 Monats­raten von entweder 100,– oder 200,– oder 300,– Euro.
  • Auf Wunsch ist auch einmalig eine Abschlags­zah­lung von bis zu 3.600,– Euro für beson­dere ausbil­dungs­be­zo­gene Aufwen­dungen möglich.
  • Die Kredit­ver­gabe erfolgt unab­hängig von dem eigenen Einkommen / Vermögen der Studie­renden oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern,

 

  • ohne dass Sicher­heiten gestellt werden müssen.
  • Die Tilgungs­phase beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
  • durch feste monat­liche Raten in Höhe von 120,– Euro, wobei
  • Sonder­til­gungen jeder­zeit und in belie­biger Höhe kosten­frei möglich sind.
  • Die Verzin­sung ist variabel und liegt durch Bundes­ga­rantie grund­sätz­lich nur 1 Prozent über dem jewei­ligen EURIBOR-Zins­­satz, welcher halb­jähr­lich zum 01.04. und 01.10. ange­passt wird.
  • Die Kombi­na­tion mit anderen Förder­maß­nahmen oder ‑programmen ist möglich.
  • Ein Rechts­an­spruch auf Gewäh­rung des Bildungs­kre­dites besteht nicht.

Weitere Infor­ma­tionen zum Bildungs­kredit des Bundes­ver­wal­tungs­amtes (BVA) finden Sie hier.

Bean­tra­gung des Bildungs­kre­dites
für einen Bachelorstudiengang

Das Bildungs­kre­dit­ver­fahren beginnt mit der Stel­lung eines Antrages beim Bundes­ver­wal­tungsamt (BVA) auf dem hierfür vorge­se­henen Antrags­vor­druck. Der Antrag kann sowohl online via Internet gestellt, als auch auf dem Postweg oder per Fax über­sandt werden. Er sollte frühes­tens sechs Wochen vor Beginn des förder­fä­higen Teil­zeit­raumes des Studiums gestellt werden, da eine Kredit­ge­wäh­rung erst dann möglich ist, wenn man sich auch tatsäch­lich im fort­ge­schrit­tenen Studium (voll­stän­dige Erbrin­gung der Leis­tungen des ersten Studi­en­jahres) befindet.

Sämt­liche zur Antrags­be­ar­bei­tung benö­tigten Unter­lagen sollten inner­halb von 14 Tagen nach Antrag­stel­lung als einfache Kopien einge­reicht werden. Im Falle der Bean­tra­gung des Bildungs­kre­dites für einen Bache­lor­stu­di­en­gang sind diese Unter­lagen erforderlich:

 

  • eine beid­sei­tige Kopie Deines Perso­nal­aus­weises,
  • eine aktu­elle Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung mit Angabe der Hochschulsemester,
  • eine Beschei­ni­gung der Hoch­schule, dass Du die Leis­tungen des ersten Studienjahres
    voll­ständig erbracht hast (im Falle eines Kredit-Punkte-Systems reicht grund­sätz­lich der
    Nach­weis über erbrachte 60 Kredit­punkte aus)
  • ggf. ein Nach­weis über das voraus­sicht­liche Studienende.

Bean­tra­gung des Bildungs­kre­dites
für einen Masterstudiengang

Im Falle der Bean­tra­gung des Bildungs­kre­dites für einen Master­stu­di­en­gang reichen demge­gen­über aus:

  • eine beid­sei­tige Kopie Deines Perso­nal­aus­weises
  • eine aktu­elle Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung
  • ein Nach­weis über ein bereits abge­schlos­senes (zumeist Bachelor-)Studium

Wenn die Voraus­set­zungen für die Gewäh­rung des Bildungs­kre­dites erfüllt sind, erhält der Antrag­steller zusammen mit dem Bewil­li­gungs­be­scheid des BVA ein verbind­li­ches Kredit­an­gebot der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) auf dem Postweg zuge­sandt. Es besteht dann die Möglich­keit, den Vertrag inner­halb der im Bewil­li­gungs­be­scheid fest­ge­legten Frist (ca. fünf Wochen) anzu­nehmen. Wird die Vorla­ge­frist nicht einge­halten, so erlischt das Kredit­an­gebot. Es kann jedoch später jeder­zeit erneut ein Bildungs­kredit bean­tragt werden.

Der Kredit­ver­trag mit der KfW muss von den Studie­renden unter­schrieben und deren Unter­schrift legi­ti­miert werden. Dazu prüft die KfW-Sach­­be­ar­­bei­­terin in der Abtei­lung für Studi­en­fi­nan­zie­rung beim Studie­ren­den­werk Siegen die Iden­tität anhand des Perso­nal­aus­weises oder des Reise­passes und beglau­bigt (legi­ti­miert) anschlie­ßend die Unter­schrift. Wenn der voll­ständig unter­schrie­bene und legi­ti­mierte Kredit­ver­trag schließ­lich bei der KfW einge­gangen ist, bestä­tigt diese schrift­lich die Annahme und veran­lasst die entspre­chenden Auszahlungen.

Ausschließ­lich zuständig für die Bera­tung und für die Bear­bei­tung aller Anträge auf BVA-Bildungs­­­k­re­­dite beim Studie­ren­den­werk Siegen sind Frau Anna Wagener und Frau Carina Hein. Die zuge­hö­rigen Kontakt­daten finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

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