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Daka-Studi­en­dar­lehen

Seit 70 Jahren (Grün­dungs­termin: 24.11.1953 in Bonn) unter­halten die Studie­ren­den­werke Nord­rhein-West­­falen eine gemein­same Darle­hens­kasse (Darle­hen­kasse der Studie­ren­den­werke e. V. – Daka), die bedürf­tige Studie­rende mit einem zins­losen Darlehen mit einer Gesamtva­luta von bis zu 12.000,00 € unter­stützt. Die Daka hat dabei den Charakter eines sich mit der Zeit selbst vergrö­ßernden Kapi­tal­mit­tel­fonds; die Darle­hens­rück­zah­lungen sowie die Mitglieds­bei­träge der Studie­ren­den­werke (1,00 € pro sozi­al­bei­trags­pflich­tigem Studie­renden und Semester) bilden die wesent­li­chen Einnah­me­vor­aus­set­zungen und bestimmen so die Budget­grenzen für die Vergabe der Darlehen.

 

Mit der Vergabe der Studi­en­dar­lehen der Daka wird keine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht verfolgt, was sicher­lich mit zu den ausschlag­ge­benden Gründen für die Auszeich­nung mit den Güte­sie­geln des Centrum für Hoch­schul­ent­wick­lung (CHE) sowie für eine posi­tive Bewer­tung durch die Stif­tung Waren­test (Finanz­test) zählen dürfte.

Die Daka auf Youtube

Schlag­zeilen

Daka-Darlehen können Studie­rende erhalten, die an einer Hoch­schule in Nord­rhein-West­­falen einge­schrieben sind und

  • die einen Sozi­al­bei­trag an das örtliche Studie­ren­den­werk entrichten und
  • in wirt­schaft­li­cher Hinsicht unter­stüt­zungs­be­dürftig sind.

Als Sicher­heit muss eine selbst­schuld­ne­ri­sche Bürg­schaft eines taug­li­chen Bürgen / einer Bank vorge­legt werden.

Darle­hens­höhe und ‑auszah­lung sind im Rahmen der Richt­li­nien flexibel, d.h.

  • ein Höchst­be­trag von bis zu 12.000,00 Euro kann
  • in monat­li­chen Raten von bis zu 1.000,00 Euro ausge­zahlt werden.

Es handelt sich um ein zins­loses Darlehen, für das lediglich

  • Verwal­tungs­kosten in Höhe von 5 % des Darle­hens­be­trags bei Auszah­lung einbe­halten werden und ansonsten
  • bei regu­lärem Tilgungs­ver­lauf keinerlei weitere Kosten anfallen.

Sofern die Darle­hens­höchst­grenze noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann nach einem Bachelor- auch noch ein Master­ab­schluss geför­dert werden.

Zusätz­lich zum Höchst­be­trag können für einen studi­en­be­dingten Auslands­auf­ent­halt bis zu 6.000,00 Euro als Darlehen in einer Summe ausge­zahlt werden.

Die Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszah­lung der letzten Darle­hens­rate durch monat­liche Rück­zah­lungs­raten in Höhe von mindes­tens 150,00 Euro.

Eine vorzei­tige Tilgung des Darle­hens ist jeder­zeit und in belie­biger Höhe möglich.

Bei einem Master­stu­dium direkt im Anschluss an ein mittels Daka-Studi­en­­dar­­lehen geför­dertes  Bache­lor­stu­dium, kann die Rück­zah­lung auf Antrag – zins­frei – bis zu zwölf Monate nach Ablauf der Regel­stu­di­en­zeit des Master­stu­di­en­ganges verschoben werden.

Daka-Flyer zum Down­load hier.

Verga­be­richt­li­nien zum Down­load hier.

Weitere Infos und das Online-Antra­g­s­portal findest du hier.

Sämt­liche Antrags­for­mu­lare sowie aktu­elles Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial erhältst Du bei Deiner Daka-Sach­­be­ar­­bei­­terin in der Abtei­lung für Studi­en­fi­nan­zie­rung beim Studie­ren­den­werk Siegen.

Bitte beachte, dass auf die Gewäh­rung eines Daka-Studi­en­­dar­­le­hens – im Gegen­satz zum BAföG - kein Rechts­an­spruch besteht.

Die Entge­gen­nahme und Erst-Bear­­bei­­tung des Darle­hens­an­trages erfolgt dann zunächst durch das Studie­ren­den­werk Siegen, das Deine Unter­lagen zur weiteren / abschlie­ßenden Bear­bei­tung an die Daka-Geschäfts­­stelle in Köln weiter­leitet. Von dort aus erfolgt schließ­lich auch die Auszah­lung der monat­li­chen Darle­hens­raten. Im Normal­fall sollten zwischen dem ersten Kontakt und dem Zahlungs­ein­gang auf Deinem Konto nicht mehr als drei bis sechs Wochen liegen.

Ausschließ­lich zuständig für die Bera­tung und für die Bear­bei­tung aller Anträge auf Daka-Studi­en­­dar­­lehen beim Studie­ren­den­werk Siegen sind
Frau Anna Wagener und Frau Carina Hein. Die zuge­hö­rigen Kontakt­daten findest Du weiter oben auf dieser Seite.

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