


Daka-Studiendarlehen
Seit 70 Jahren (Gründungstermin: 24.11.1953 in Bonn) unterhalten die Studierendenwerke Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Darlehenskasse (Darlehenkasse der Studierendenwerke e. V. – Daka), die bedürftige Studierende mit einem zinslosen Darlehen mit einer Gesamtvaluta von bis zu 12.000,00 € unterstützt. Die Daka hat dabei den Charakter eines sich mit der Zeit selbst vergrößernden Kapitalmittelfonds; die Darlehensrückzahlungen sowie die Mitgliedsbeiträge der Studierendenwerke (1,00 € pro sozialbeitragspflichtigem Studierenden und Semester) bilden die wesentlichen Einnahmevoraussetzungen und bestimmen so die Budgetgrenzen für die Vergabe der Darlehen.
Mit der Vergabe der Studiendarlehen der Daka wird keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, was sicherlich mit zu den ausschlaggebenden Gründen für die Auszeichnung mit den Gütesiegeln des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) sowie für eine positive Bewertung durch die Stiftung Warentest (Finanztest) zählen dürfte.
Die Daka auf Youtube

Schlagzeilen
Daka-Darlehen können Studierende erhalten, die an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind und
- die einen Sozialbeitrag an das örtliche Studierendenwerk entrichten und
- in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützungsbedürftig sind.
Als Sicherheit muss eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines tauglichen Bürgen / einer Bank vorgelegt werden.
Darlehenshöhe und ‑auszahlung sind im Rahmen der Richtlinien flexibel, d.h.
- ein Höchstbetrag von bis zu 12.000,00 Euro kann
- in monatlichen Raten von bis zu 1.000,00 Euro ausgezahlt werden.
Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen, für das lediglich
- Verwaltungskosten in Höhe von 5 % des Darlehensbetrags bei Auszahlung einbehalten werden und ansonsten
- bei regulärem Tilgungsverlauf keinerlei weitere Kosten anfallen.
Sofern die Darlehenshöchstgrenze noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann nach einem Bachelor- auch noch ein Masterabschluss gefördert werden.
Zusätzlich zum Höchstbetrag können für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt bis zu 6.000,00 Euro als Darlehen in einer Summe ausgezahlt werden.
Die Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate durch monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von mindestens 150,00 Euro.
Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Bei einem Masterstudium direkt im Anschluss an ein mittels Daka-Studiendarlehen gefördertes Bachelorstudium, kann die Rückzahlung auf Antrag – zinsfrei – bis zu zwölf Monate nach Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudienganges verschoben werden.
Daka-Flyer zum Download hier.
Vergaberichtlinien zum Download hier.
Weitere Infos und das Online-Antragsportal findest du hier.
Beantragung
Sämtliche Antragsformulare sowie aktuelles Informationsmaterial erhältst Du bei Deiner Daka-Sachbearbeiterin in der Abteilung für Studienfinanzierung beim Studierendenwerk Siegen.
Bitte beachte, dass auf die Gewährung eines Daka-Studiendarlehens – im Gegensatz zum BAföG - kein Rechtsanspruch besteht.
Die Entgegennahme und Erst-Bearbeitung des Darlehensantrages erfolgt dann zunächst durch das Studierendenwerk Siegen, das Deine Unterlagen zur weiteren / abschließenden Bearbeitung an die Daka-Geschäftsstelle in Köln weiterleitet. Von dort aus erfolgt schließlich auch die Auszahlung der monatlichen Darlehensraten. Im Normalfall sollten zwischen dem ersten Kontakt und dem Zahlungseingang auf Deinem Konto nicht mehr als drei bis sechs Wochen liegen.
Ausschließlich zuständig für die Beratung und für die Bearbeitung aller Anträge auf Daka-Studiendarlehen beim Studierendenwerk Siegen sind
Frau Anna Wagener und Frau Carina Hein. Die zugehörigen Kontaktdaten findest Du weiter oben auf dieser Seite.