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Wie kann ich mich für ein Zimmer im Wohnheim bewerben?
Du kannst Dich ganz einfach über unser Online-Formular bewerben. Für die Bewerbung wird eine geringe Gebühr fällig, die Du per Paypal bezahlen oder überweisen kannst.
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Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich grundsätzlich alle Studierenden der Universität Siegen unter 35 Jahren. Wenn Du noch nicht offiziell eingeschrieben bist, kannst Du dennoch eine Bewerbung abschicken. Die Studienbescheinigung kann später nachgereicht werden.
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Gibt es bestimmte Fristen?
Nein, Du kannst Dich das ganze Jahr über bewerben. Besonders zu den Semesteranfangszeiten – speziell für das Wintersemester – ist es aber empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da hier der Andrang der Studierenden besonders hoch ist.
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Wie bekomme ich ein Zimmer?
Nach Deiner Online-Bewerbung erhältst Du zunächst eine Bewerbernummer. Sobald ein Zimmer verfügbar ist, bekommst Du ein Angebot. Wenn Dir das Angebot zusagt, schicken wir Dir die Mietverträge mit allen weiteren Informationen zu.
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Kann ich mir das Zimmer vorher ansehen?
Das geht nicht in allen Fällen. Auf unserer Webseite findest Du aber jede Menge Bilder, die die Ausstattung der verschiedenen Wohnanlagen zeigen.
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Wie und wann kann ich in mein Zimmer einziehen?
Sobald alle Formalitäten erledigt sind, kannst Du mit dem Hausmeister Deiner Wohnanlage einen Einzugstermin vereinbaren. Um die Schlüssel zu bekommen, musst Du den unterzeichneten Mietvertrag vorzeigen. Bitte beachte: Für die Schlüsselübergabe ist der Hausmeister zuständig!
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Was muss ich mitbringen?
Bis auf die Wohnanlagen „Andreas-Schlüter-Straße 30“, „Im Tiergarten 19“, „Am Nordstern 38“ und „Am Eichenhang 66“ sind alle Wohnanlagen möbliert. Selber mitzubringen ist zunächst die Bettwäsche (die aber auch beim Hausmeister gekauft werden kann) sowie eigenes Geschirr. Weitere Informationen und Tipps zum Einzug erhältst Du nach Vertragsabschluss von der Wohnheimverwaltung.
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Kann ich im Laufe meiner Wohnzeit das Zimmer wechseln?
Ja, Du kannst bei der Wohnheimverwaltung einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald ein gewünschtes Zimmer frei ist, wirst Du benachrichtigt. Für einen Umzug innerhalb der Wohnanlagen des Studierendenwerkes ist keine spezielle Kündigungsfrist zu beachten, es fällt aber eine Umzugsgebühr an.
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Wie lange kann ich in den Wohnanlagen des Studierendenwerks wohnen?
Die Höchstwohndauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Danach ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung bis zu einem Jahr bei der Wohnheimverwaltung zu stellen. Für jede Mietzeitverlängerung fällt eine geringe Gebühr an.
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Wann kann / sollte ich kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, falls Du zum 31. März das Wohnheim verlassen willst, muss Deine Kündigung spätestens bis zum 31. Dezember vorliegen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eine Unterschrift ist zwingend notwendig.
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Wer zahlt meine Rundfunkgebühren?
Du musst die Gebühr selbst zahlen. Prinzipiell darf das Studierendenwerk Deine Rundfunkgebühren nicht für Dich begleichen. Wenn Du BAföG beziehst, kannst Du einen Befreiungsantrag stellen. Wie viel Du zahlen musst, hängt in erster Linie von Deiner Wohnsituation ab. Genauere Informationen findest Du unter www.rundfunkbeitrag.de.
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Muss ich mich in Siegen amtlich melden?
Ja, Du musst Dich mit erstem oder zweitem Wohnsitz melden. Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Meldegesetz, so dass sich jede/r Studierende mit einer Wohnungsgeberbescheinigung beim Einwohnermeldeamt an- und auch wieder abmelden muss. Die Bescheinigung erhältst Du von den Mitarbeiter/innen der Wohnheimverwaltung. Wenn Du Deinen Zweitwohnsitz in Siegen hast, musst Du dafür Steuern zahlen.
Noch mehr nützliche Infos finden Sie auf der Homepage von „Stiftung Warentest“ unter „Finanzcheck für Studenten: Wer zahlt, was zählt und wie kann ich sparen?“.