Barrierefreiheitserklärung

Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Das Studie­ren­den­werk Siegen ist bemüht, seine Inter­net­seiten im Einklang mit § 3 Absatz 1 des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes Nord­rhein-West­­falen (BGG NRW) sowie der Barrie­­re­freie-Infor­­ma­­ti­ons­­technik-Veror­d­­nung Nord­rhein-West­­falen (BITV NRW) in ihrer jeweils geltenden Fassung barrie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Diese Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit gilt für die Website:
https://www.studierendenwerk-siegen.de/

 

1. Stand der Verein­bar­keit mit den Anforderungen

Diese Website ist teil­weise mit den Anfor­de­rungen der Barrie­­re­freie-Infor­­ma­­ti­ons­­technik-Veror­d­­nung Nord­rhein-West­­falen (BITV NRW) vereinbar.

Die nach­ste­hend genannten Inhalte Die nach­ste­hend genannten Inhalte sind derzeit noch nicht voll­ständig barrie­re­frei. Das Studie­ren­den­werk Siegen arbeitet konti­nu­ier­lich daran, bestehende Barrieren zu iden­ti­fi­zieren und zu beseitigen.

Ziel ist eine fort­lau­fende Verbes­se­rung der Zugäng­lich­keit gemäß den Anfor­de­rungen der Web Content Acces­si­bi­lity Guide­lines (WCAG) 2.1, Konfor­mi­täts­stufe AA.

2. Noch nicht barrie­re­freie Inhalte

a) Unver­ein­bar­keit mit den Rechts­vor­schriften
– Bilder ohne ausrei­chende Alter­na­tiv­texte: Alt-Attri­­bute sind teil­weise unvoll­ständig oder nicht ausrei­chend aussagekräftig.
– Dyna­mi­sche Inhalte (z. B. mobile Navi­ga­tion, Slider) sind noch nicht voll­ständig für die Nutzung mit Screen­rea­dern optimiert.

b) Unver­hält­nis­mä­ßige Belastung
– Die barrie­re­freie Aufbe­rei­tung auto­ma­tisch gene­rierter Spei­se­pläne (PDF) ist derzeit nicht voll­ständig möglich.
Die Doku­mente werden system­seitig auto­ma­ti­siert erzeugt, wodurch eine nach­träg­liche barrie­re­freie Struk­tu­rie­rung nur mit erheb­li­chem tech­ni­schem und orga­ni­sa­to­ri­schem Aufwand reali­sierbar wäre.
Dies stellt derzeit eine unver­hält­nis­mä­ßige Belas­tung dar.
Die Inhalte der Spei­se­pläne sind jedoch barrie­re­frei direkt auf der Website abrufbar.

– Das Buchungs­tool für die Kinder­be­treuung ist derzeit nicht voll­ständig barrierefrei.
Es handelt sich um eine extern bereit­ge­stellte Anwen­dung, auf deren tech­ni­sche Ausge­stal­tung nur einge­schränkt Einfluss besteht.
Eine barrie­re­freie Anpas­sung würde derzeit einen unver­hält­nis­mä­ßigen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand darstellen.
Eine Verbes­se­rung der Barrie­re­frei­heit wird im Rahmen künf­tiger Weiter­ent­wick­lungen geprüft.

c) Inhalte außer­halb des Anwen­dungs­be­reichs
– Bereits vor dem Inkraft­treten der aktu­ellen gesetz­li­chen Vorgaben veröf­fent­lichte PDF-Doku­­mente sind teil­weise nicht barrierefrei.
Neue Doku­mente werden nach Möglich­keit barrie­re­frei erstellt.

3. Geplante Maßnahmen

Das Studie­ren­den­werk Siegen arbeitet konti­nu­ier­lich daran, die iden­ti­fi­zierten Barrieren zu beheben.
Die Umset­zung erfolgt schritt­weise im Rahmen der laufenden tech­ni­schen und redak­tio­nellen Weiter­ent­wick­lung der Website.

4. Erstel­lung dieser Erklärung

Diese Erklä­rung wurde am 20. Oktober 2025 auf Grund­lage einer Selbst­ein­schät­zung sowie mithilfe auto­ma­ti­sierter Test­ver­fahren erstellt.

Sie wurde zuletzt am 04. Mai 2026 aktualisiert.

Die Über­prü­fung der Einhal­tung der Anfor­de­rungen beruht auf einer Selbstbewertung.

5. Feed­back und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrie­re­frei­heit dieser Website haben, wenden Sie sich gerne an:

Studie­ren­den­werk Siegen
Abtei­lung Kommunikation
E‑Mail: info [at] studierendenwerk.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740–0

Sie können uns Barrieren oder Probleme bei der Nutzung der Website per E‑Mail oder tele­fo­nisch mitteilen.

6. Durch­set­zungs­ver­fahren

Sollte Ihre Rück­mel­dung nicht zufrie­den­stel­lend beant­wortet werden, können Sie sich an die Ombuds­stelle für barrie­re­freie Infor­ma­ti­ons­technik des Landes Nord­rhein-West­­falen wenden.

Diese Ombuds­stelle hat die Aufgabe, Streit­fälle zwischen Menschen mit Behin­de­rungen und öffent­li­chen Stellen des Landes Nord­rhein-West­­falen zu klären. Das Verfahren ist kosten­frei und unabhängig.

Kontakt Ombuds­stelle:
Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Soziales des Landes Nord­rhein-West­­falen
Ombuds­stelle für barrie­re­freie Infor­ma­ti­ons­technik
Fürs­ten­wall 25
40219 Düssel­dorf

E‑Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Antrag auf Durch­füh­rung eines Ombuds­ver­fah­rens (PDF):
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/antrag_ombudsverfahren_bf.pdf

7. Zusam­men­fas­sung für Prüfbehörden

Das Studie­ren­den­werk Siegen kommt seiner Verpflich­tung zur barrie­re­freien Gestal­tung digi­taler Ange­bote als öffent­liche Stelle nach.

Die Website ist derzeit noch nicht voll­ständig mit den Anfor­de­rungen der BITV NRW vereinbar, wird jedoch syste­ma­tisch und fort­lau­fend überarbeitet.
Bestehende Barrieren werden doku­men­tiert, prio­ri­siert und im Rahmen der tech­ni­schen Weiter­ent­wick­lung schritt­weise behoben.

Die Erklä­rung ist öffent­lich zugäng­lich und enthält alle erfor­der­li­chen Angaben gemäß BITV NRW.

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