Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Studierendenwerk Siegen ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit § 3 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in ihrer jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.studierendenwerk-siegen.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vereinbar.
Die nachstehend genannten Inhalte Die nachstehend genannten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Das Studierendenwerk Siegen arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Ziel ist eine fortlaufende Verbesserung der Zugänglichkeit gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
2. Noch nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften
– Bilder ohne ausreichende Alternativtexte: Alt-Attribute sind teilweise unvollständig oder nicht ausreichend aussagekräftig.
– Dynamische Inhalte (z. B. mobile Navigation, Slider) sind noch nicht vollständig für die Nutzung mit Screenreadern optimiert.
b) Unverhältnismäßige Belastung
– Die barrierefreie Aufbereitung automatisch generierter Speisepläne (PDF) ist derzeit nicht vollständig möglich.
Die Dokumente werden systemseitig automatisiert erzeugt, wodurch eine nachträgliche barrierefreie Strukturierung nur mit erheblichem technischem und organisatorischem Aufwand realisierbar wäre.
Dies stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Die Inhalte der Speisepläne sind jedoch barrierefrei direkt auf der Website abrufbar.
– Das Buchungstool für die Kinderbetreuung ist derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Es handelt sich um eine extern bereitgestellte Anwendung, auf deren technische Ausgestaltung nur eingeschränkt Einfluss besteht.
Eine barrierefreie Anpassung würde derzeit einen unverhältnismäßigen technischen und organisatorischen Aufwand darstellen.
Eine Verbesserung der Barrierefreiheit wird im Rahmen künftiger Weiterentwicklungen geprüft.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
– Bereits vor dem Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Vorgaben veröffentlichte PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
Neue Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
3. Geplante Maßnahmen
Das Studierendenwerk Siegen arbeitet kontinuierlich daran, die identifizierten Barrieren zu beheben.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen der laufenden technischen und redaktionellen Weiterentwicklung der Website.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2025 auf Grundlage einer Selbsteinschätzung sowie mithilfe automatisierter Testverfahren erstellt.
Sie wurde zuletzt am 04. Mai 2026 aktualisiert.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
5. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, wenden Sie sich gerne an:
Studierendenwerk Siegen
Abteilung Kommunikation
E‑Mail: info [at] studierendenwerk.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740–0
Sie können uns Barrieren oder Probleme bei der Nutzung der Website per E‑Mail oder telefonisch mitteilen.
6. Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitfälle zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu klären. Das Verfahren ist kostenfrei und unabhängig.
Kontakt Ombudsstelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E‑Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Antrag auf Durchführung eines Ombudsverfahrens (PDF):
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/antrag_ombudsverfahren_bf.pdf
7. Zusammenfassung für Prüfbehörden
Das Studierendenwerk Siegen kommt seiner Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote als öffentliche Stelle nach.
Die Website ist derzeit noch nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar, wird jedoch systematisch und fortlaufend überarbeitet.
Bestehende Barrieren werden dokumentiert, priorisiert und im Rahmen der technischen Weiterentwicklung schrittweise behoben.
Die Erklärung ist öffentlich zugänglich und enthält alle erforderlichen Angaben gemäß BITV NRW.