Zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit werden in der Campusgastronomie des Studierendenwerks einige strukturelle Anpassungen umgesetzt. Grundlage hierfür ist ein externes Gutachten, das Maßnahmen zur langfristigen Sicherung einer wirtschaftlich tragfähigen und zukunftsfähigen Campusgastronomie empfiehlt. Einige Maßnahmen aus diesem Gutachten wurden bereits im vergangenen Jahr umgesetzt. Die nun folgenden Anpassungen führen die Umsetzung der Empfehlungen konsequent fort.
Die Änderungen im Überblick:
- Warmverpflegung im LEO PB:
Die Warmverpflegung wird aufgrund der weiterhin sehr geringen Nachfrage dauerhaft eingestellt. Die Essensausgabe endet mit dem 23. Juli 2026. Das Automatenangebot mit einer Auswahl an Snacks und Getränken steht natürlich weiterhin zur Verfügung.
- Food Court US:
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit ändern sich die Öffnungszeiten des Food Courts dauerhaft. Ab dem 27. Juli 2026 hat der Food Court montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Die Zeiten der Essenausgabe bleiben bestehen (11:30 bis 14:30 Uhr). Grund für die frühere Schließung ist, dass die geringen Einnahmen am Nachmittag in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den entstehenden Betriebskosten stehen.
- Bistro AR:
Das Bistro wird zukünftig in den vorlesungsfreien Zeiten geschlossen. Erstmals wird dies ab dem 3. August 2026 der Fall sein. Die Wiedereröffnung erfolgt eine Woche vor Beginn der Vorlesungszeit am 05.10.2026. Während der Schließzeit des Bistros wird ab 8:00 Uhr ein Angebot an Snacks und Getränken in der Mensa AR bereitgestellt. Auch das Döner-Angebot am Dienstag zieht während der vorlesungsfreien Zeit in die Mensa AR um. Hintergrund ist auch hier die geringe Nachfrage in der vorlesungsfreien Zeit, die es nicht rechtfertigt, zwei Betriebe mit hohen Betriebskosten in unmittelbarer Nähe zueinander zu öffnen.
In der Woche vom 27.07. bis 31.07. und ab dem Wintersemester wird das Bistro täglich von 8:00 Uhr bis 15 Uhr geöffnet sein.
Einordnung der Maßnahmen
Die gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks müssen wirtschaftlich verantwortungsvoll geführt werden. Ziel ist es, das gastronomische Angebot dauerhaft tragfähig zu betreiben und strukturelle Defizite zu vermeiden. Anpassungen von Öffnungszeiten und Angeboten sind daher erforderlich, wenn Nachfrage und Betriebskosten dauerhaft auseinanderfallen.
Die Gastronomiebetriebe sind nicht als Lernorte vorgesehen, sondern dienen in erster Linie der Verpflegung. Selbstverständlich können die Flächen während der Öffnungszeiten weiterhin zum Verweilen, Lernen oder Austauschen genutzt werden. Für das gezielte Lernen ohne zeitliche Begrenzung stehen in der Universität Siegen die Lernorte (LEOs) zur Verfügung.
Die Essensausgabezeiten der Mensen bleiben von den Änderungen unberührt.
Die Maßnahmen sind nicht mit weiterem Personalabbau verbunden.
Wir bitten um Verständnis für diese notwendigen Anpassungen. Ziel ist es, die Campusgastronomie auch unter veränderten Rahmenbedingungen verlässlich und zukunftsfähig aufzustellen.