Sprache
Schriftgröße
Farbe
Vorlesen

Erhö­hung des Sozi­al­bei­trages ab dem Sommer­se­mester 2023

16. Dezember 2022

Der Verwal­tungsrat des Studie­ren­den­werks Siegen hat in seiner Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, den Sozi­al­bei­trag ab dem Sommer­se­mester 2023 von 90,50 € auf 120,00 € zu erhöhen. Der Sozi­al­bei­trag ist neben den Kosten für das Semes­ter­ti­cket, dem Soli­dar­bei­trag und dem AStA-Beitrag ein Bestand­teil des Semes­ter­bei­trags der Studie­renden. Der Sozi­al­bei­trag geht an das Studie­ren­den­werk und wird unter anderem für die Subven­tio­nie­rung des Mensa­es­sens verwendet. Er betrug seit 2012 unver­än­dert 90,50 € pro Semester. Dem Verwal­tungsrat des Studie­ren­den­werks obliegt die Entschei­dung über die Ände­rung der Beitrags­ord­nung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Studie­ren­den­werks­ge­setzes des Landes NRW (StWG). Die Erhö­hung des Sozi­al­bei­trags wurde vom Verwal­tungsrat einstimmig (bei einer Enthal­tung) beschlossen. Sie ist notwendig, um die Versor­gung der Studie­renden weiter in der gewohnten Qualität aufrecht­erhalten zu können.

Die Personal- und die Sach­kosten des Studie­ren­den­werks sind in den vergan­genen 10 Jahren deut­lich gestiegen. Das Studie­rend­werk ist darüber hinaus massiv von den Ener­gie­kos­ten­stei­ge­rungen, insbe­son­dere in der Produk­tion der Gastro­nomie, und von den stei­genden Lebens­mit­tel­preisen betroffen. Auch im kommenden Jahr wird eine weiterhin hohe Infla­ti­ons­rate erwartet. Zudem steht eine Tarif­er­hö­hung bevor, wodurch auch die Perso­nal­aus­gaben erneut steigen werden.

Der Zuschuss des Landes, den die Studie­ren­den­werke in NRW jähr­lich bekommen, deckt diese Kosten­stei­ge­rungen leider bei Weitem nicht. Im Gegen­teil, durch die jüngste Entschei­dung des Landes, die Berech­nung des Landes­zu­schusses für die Studie­ren­den­werke in NRW ab 2023 auf eine neue Basis zu stellen, ergibt sich sogar ein noch deut­lich gerin­gerer Zuschuss für das Studie­ren­den­werk Siegen als zuvor.

Während der Corona-Zeit hat der Rettungs­schirm des Landes NRW und die Möglich­keit, Kurz­ar­beit in Anspruch zu nehmen, dem Studie­ren­den­werk finan­ziell sehr geholfen. Diese Unter­stüt­zung hat nun aller­dings zum 31.12.2022 ein Ende und das Studie­ren­den­werk muss aus eigener Kraft agieren.

Sicher ist, dass sich das Studie­ren­den­werk die Entschei­dung über die Erhö­hung des Sozi­al­bei­trags alles andere als leicht gemacht hat. Gerade in der aktu­ellen Zeit, in der das Leben auf allen Ebenen teurer wird, war dies kein leichter Schritt. Aktuell ist die Beitrags­er­hö­hung jedoch die letzte Stell­schraube, an der gedreht werden kann.

Trotz der Erhö­hung des Sozi­al­bei­trages muss das Studie­ren­den­werk mit einem nega­tiven Jahres­er­gebnis für das Jahr 2023 rechnen. Das ist zu verkraften, da in der Vergan­gen­heit ein kleines Rück­la­gen­polster aufge­baut wurde, das nun abge­schmolzen werden kann. Natür­lich ist das keine dauer­hafte Lösung. Im Jahr 2023 wird das Studie­ren­den­werk deshalb mit einer Konso­li­die­rung beginnen müssen.

Hierbei ist es dem Studie­ren­den­werk sehr wichtig, die Bedarfe der Studie­renden im Blick zu halten. Wie soll die soziale Infra­struktur ausge­staltet sein? Was ist den Studie­renden aktuell beson­ders wichtig? Das Studie­ren­den­werk freut sich immer über Feed­back, Ideen, Gedanken und Erfah­rungen, damit es die Studie­renden in Siegen weiterhin mit möglichst pass­ge­nauen Verpfle­gungs- und Wohn­raum­an­ge­boten, Finan­zie­rungs­hilfen und Kita-Plätzen unter­stützen kann!

nach oben