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Teilnahmebedingungen

Teil­­nahme- und Daten­schutz­be­din­gungen für das Insta­­gram-Gewin­n­­spiel des Studie­ren­den­werks Siegen

 1. Gegen­stand der Teil­nah­me­be­din­gungen und Veranstalter

(1) Diese Teil­nah­me­be­din­gungen regeln die Bedin­gungen für eine Teil­nahme am Gewinn­spiel sowie gege­be­nen­falls erfor­der­liche Rechteübertragungen.

(2) Das Gewinn­spiel beginnt am 08.05.2024 und endet am 12.05.2024, 23:59 Uhr.

(3) Veran­stalter des Gewinn­spiels ist das

Studie­ren­den­werk Siegen
Stabs­stelle Unternehmenskommunikation
Hölder­lin­straße 3
57076 Siegen

(4) Mit Teil­nahme an dem Gewinn­spiel werden diese Teil­nah­me­be­din­gungen angenommen.

(5) Das Gewinn­spiel steht in keiner Verbin­dung zu Insta­gram, es wird nicht von Insta­gram gespon­sert, unter­stützt oder organisiert.

2. Teil­nahme

(1) Teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle, die das 16. Lebens­jahr voll­endet haben. Die Teil­nahme mit gefälschten Iden­ti­täten oder mit Iden­ti­täten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Die Teil­nahme erfolgt, indem man die im Beitrag genannten Bedin­gungen erfüllt.

(3) Die Teil­nahme ist bis zum 12.05.2024 um 23:59 Uhr möglich.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Die Preise werden unter allen Teilnehmer:innen, die die im Beitrag genannten Bedin­gungen erfüllen, verlost.

(2) Die Gewinner:innen werden per Insta­­gram-Direk­t­nach­richt benachrichtigt.

(3) Geht von den ausge­losten Personen inner­halb der in der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung ange­ge­benen Frist keine E‑Mail oder Insta­­gram-Nach­richt bei uns ein, erlischt der Gewinn­an­spruch. Das Studie­ren­den­werk Siegen ist in diesem Fall berech­tigt, eine Ersatz­aus­lo­sung durchzuführen.

(4) Der Gewinn ist weder über­tragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausge­zahlt werden.

(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzep­tiert der jewei­lige Gewinner/die jewei­lige Gewin­nerin einen ange­mes­senen Ersatz­ge­winn. Solche nicht zu vertre­tenden Umstände sind insbe­son­dere solche, die bei den Spon­soren der Gewinne liegen.

(6) Der Gewinn muss vom Gewinner/von der Gewin­nerin abge­holt werden, entweder persön­lich oder durch eine bevoll­mäch­tigte Person. Alter­nativ kann der Gewinn per Post verschickt werden.

4. Nutzungs­rechts­ein­räu­mung

(1) Der/die Teilnehmer:in garan­tiert, Inhaber:in der erfor­der­li­chen Rechte an den einge­reichten Fotos zu sein und ggf. erfor­der­liche Einwil­li­gungen der (Mit-)Urheber:innen sowie der auf dem Foto abge­bil­deten Personen nach­weisbar einge­holt zu haben. Ist der/die Teilnehmer:in nicht alleinige:r Urheber:in oder Rechteinhaber:in, erklärt er/sie ausdrück­lich, über die für die Teil­nahme am Gewinn­spiel erfor­der­li­chen Rechte zu verfügen.

(2) Der/die Teilnehmer:in räumt dem Studie­ren­den­werk Siegen an dem von ihm/ihr verwen­deten Foto nach­fol­gende einfache, zeit­lich und räum­lich unbe­grenzte Nutzungs­rechte ein:

  • das Recht zur Spei­che­rung des Fotos auf einem Server;
  • das Recht, das Foto der Öffent­lich­keit ganz oder teil­weise über alle Kanäle und Publi­ka­tionen zugäng­lich zu machen, dazu zählen Face­book, Insta­gram und unsere Websites (insbe­son­dere www.studierendenwerk-siegen.de);
  • das Recht zur Bear­bei­tung des Fotos, wobei dies unter Wahrung der geis­tigen Eigenart des Werks zu erfolgen hat und das Bild nicht verfremdet werden darf.

(3) Das Studie­ren­den­werk Siegen wird bei der Verwen­dung des Bildes in geeig­neter Weise den/die Urheber:in kennt­lich machen, soweit ihm diese/r bekannt­ge­macht ist und dies unter Berück­sich­ti­gung der konkreten Verwen­dungs­form tunlich ist.

(4) Mit der Annahme des Gewinns willigt der/die Gewinner:in ein, dass das Studie­ren­den­werk Siegen seinen/ihren Namen im Zusam­men­hang mit dem Gewinn­spiel und mit der Bewer­bung des Gewinn­spiels verwenden darf.

5. Haftung und Freistellung

(1) Sofern der/die Teilnehmer/in Fotos einreicht, garan­tiert der/die Teilnehmer/in, dass dies keine Inhalte sind, deren Bereit­stel­lung, Veröf­fent­li­chung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Der/die Teilnehmer:in stellt das Studie­ren­den­werk Siegen von Ansprü­chen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechts­wid­rig­keit von Fotos resul­tieren, die der/die Teilnehmer:in verwendet hat. Die Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung umfasst auch die Verpflich­tung, den Veran­stalter von Rechts­ver­tei­di­gungs­kosten (z.B. Gerichts- und Anwalts­kosten) voll­ständig freizustellen.

(3) Mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel stellt der/die Teilnehmer:in Insta­gram von jeder Haftung frei.

6. Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teil­nah­me­be­din­gungen berech­tigt das Studie­ren­den­werk Siegen, den/die jeweilige:n Teilnehmer:in von der Teil­nahme auszu­schließen. Dies gilt insbe­son­dere, wenn der/die Teilnehmer:in falsche Angaben macht oder verwen­dete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommen­tare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Glei­ches gilt bei Kommen­taren, die als gewalt­ver­herr­li­chend, anstößig, beläs­ti­gend oder herab­wür­di­gend ange­sehen werden können oder in sons­tiger Weise gegen das gesell­schaft­liche Anstands­ge­fühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem/der ausge­schlos­senen Teilnehmer:in um eine:n bereits ausgeloste:n Gewinner:in, kann der Gewinn nach­träg­lich aberkannt werden.

7. Vorzei­tige Been­di­gung sowie Änderungen

Das Studie­ren­den­werk Siegen behält sich das Recht vor, das Gewinn­spiel jeder­zeit, auch ohne Einhal­tung von Fristen, ganz oder teil­weise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzu­än­dern, wenn es aus tech­ni­schen (z.B. Compu­ter­virus, Mani­pu­la­tion von oder Fehler in Software/Hardware) oder recht­li­chen Gründen (z.B. Unter­sa­gung durch Insta­gram) nicht möglich ist, eine ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Gewinn­spiels zu garantieren.

8. Daten­schutz

(1) Das Studie­ren­den­werk Siegen ist verant­wort­lich für die Erhe­bung, Verar­bei­tung und Nutzung von perso­nen­be­zo­genen Daten der Teilnehmer:innen. Rechts­grund­lage der Verar­bei­tung bildet hierbei Artikel 6, Abs. 1 lit b DSGVO. Das Studie­ren­den­werk Siegen wird die Angaben zur Person der Teilnehmer:innen sowie sons­tige perso­nen­be­zo­genen Daten nur verar­beiten, soweit dies für die Durch­füh­rung des Wett­be­werbs erfor­der­lich ist. Nach Auswahl der Gewinner:innen werden die Daten der anderen Teilnehmer:innen inner­halb einer Woche gelöscht.

(2) Art. 13 DSGVO sieht folgende Rechte für die Betrof­fenen vor:

• Recht auf Auskunft
• Recht auf Berichtigung
• Recht auf Widerspruch
• Recht auf Löschung oder auf Einschrän­kung der Verarbeitung
• Recht auf Vergessenwerden
• Recht auf Datenübertragbarkeit

Dafür genügt eine E‑Mail an socialmedia@studierendenwerk.uni-siegen.de.

Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei der LDI NRW zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungs­gemäß verarbeiten.

Ausführ­li­chere Infor­ma­tionen zum Daten­schutz beim Studie­ren­den­werk Siegen finden Sie unter: https://www.studierendenwerk-siegen.de/datenschutzerklaerung

Hinweis:
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer Veröf­fent­li­chung perso­nen­be­zo­gener Daten im Internet welt­weit von jeder­mann auf die perso­nen­be­zo­genen Daten − auch mit Hilfe von „Such­ma­schinen“ (z.B. Google) − zuge­griffen werden kann. Auf diese Weise können Persön­lich­keits­pro­file erstellt werden, indem diese Daten mit weiteren im Internet über Sie verfüg­baren Daten verknüpft werden. Ebenso können die Daten zu anderen Zwecken genutzt werden. Archiv­funk­tionen von Such­ma­schinen (siehe z.B. www.archive.org) ermög­li­chen gege­be­nen­falls auch dann noch einen Zugriff auf die Daten, wenn sie aus den oben genannten Internet-Ange­­boten des Studie­ren­den­werks bereits entfernt oder geän­dert wurden.

9. Schluss­be­stim­mungen

(1) Sollten die Teil­nah­me­be­din­gungen unwirk­same Rege­lungen enthalten, bleibt die Wirk­sam­keit der Bedin­gungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deut­sches Recht. Ein Rechtsweg zur Über­prü­fung der Auslo­sung ist ausgeschlossen.

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