Barrierefreiheitserklärung

Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Das Studie­ren­den­werk Siegen ist bemüht, seine Inter­net­seiten im Einklang mit § 3 Absatz 1 des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes Nord­rhein-West­­falen (BGG NRW) sowie der Barrie­­re­freie-Infor­­ma­­ti­ons­­technik-Veror­d­­nung Nord­rhein-West­­falen (BITV NRW) in ihrer jeweils geltenden Fassung barrie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Diese Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit gilt für die Website:
https://www.studierendenwerk-siegen.de/

 

1. Stand der Verein­bar­keit mit den Anforderungen

Diese Website ist teil­weise mit den Anfor­de­rungen der Barrie­­re­freie-Infor­­ma­­ti­ons­­technik-Veror­d­­nung Nord­rhein-West­­falen (BITV NRW) vereinbar.
Die nach­ste­hend genannten Inhalte sind nicht voll­ständig barrie­re­frei, da ihre Umset­zung tech­nisch oder orga­ni­sa­to­risch nicht möglich oder unver­hält­nis­mäßig wäre.

Das Studie­ren­den­werk Siegen arbeitet aktiv daran, bestehende Barrieren zu iden­ti­fi­zieren und nach Möglich­keit zu besei­tigen. Ziel ist eine fort­lau­fende Verbes­se­rung der Zugäng­lich­keit gemäß WCAG 2.1, Konfor­mi­täts­stufe AA.

2. Noch nicht barrie­re­freie Inhalte

a) Unver­ein­bar­keit mit den Rechts­vor­schriften:
– Bilder ohne Alter­na­tiv­texte: Alt-Attri­­bute sind teil­weise unzu­rei­chend.
– Dyna­mi­sche Inhalte (z. B. mobile Navi­ga­tion, Slider) sind noch nicht voll­ständig Screenreader-optimiert.

b) Unver­hält­nis­mä­ßige Belas­tung:
– Die barrie­re­freie Aufbe­rei­tung auto­ma­tisch gene­rierter Spei­se­pläne (PDF) ist tech­nisch derzeit nicht möglich.

c) Inhalte außer­halb des Anwen­dungs­be­reichs:
– Bereits veröf­fent­lichte PDF-Dateien sind bisher nicht barrie­re­frei; neue Doku­mente werden nach Möglich­keit barrie­re­frei erstellt.

3. Geplante Maßnahmen

Aktuell keine.

4. Erstel­lung dieser Erklärung

Diese Erklä­rung wurde am 20. Oktober 2025 auf Grund­lage einer Selbst­ein­schät­zung mit Unter­stüt­zung auto­ma­ti­sierter Tests (u. a. WAVE von WebAIM) erstellt. Sie wird regel­mäßig über­prüft und bei Bedarf aktualisiert.

5. Feed­back und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrie­re­frei­heit dieser Website haben, wenden Sie sich gerne an:

Studie­ren­den­werk Siegen
Abtei­lung Kommunikation
E‑Mail: info [at] studierendenwerk.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740–0

Sie können uns Barrieren oder Probleme bei der Nutzung der Website per E‑Mail oder tele­fo­nisch mitteilen.

6. Durch­set­zungs­ver­fahren

Sollte Ihre Rück­mel­dung nicht zufrie­den­stel­lend beant­wortet werden, können Sie sich an die Ombuds­stelle für barrie­re­freie Infor­ma­ti­ons­technik des Landes Nord­rhein-West­­falen wenden.

Diese Ombuds­stelle hat die Aufgabe, Streit­fälle zwischen Menschen mit Behin­de­rungen und öffent­li­chen Stellen des Landes Nord­rhein-West­­falen zu klären. Das Verfahren ist kosten­frei und unabhängig.

Kontakt Ombuds­stelle:
Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Soziales des Landes Nord­rhein-West­­falen
Ombuds­stelle für barrie­re­freie Infor­ma­ti­ons­technik
Fürs­ten­wall 25
40219 Düssel­dorf

E‑Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Antrag auf Durch­füh­rung eines Ombuds­ver­fah­rens (PDF):
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/antrag_ombudsverfahren_bf.pdf

7. Zusam­men­fas­sung für Prüfbehörden

Das Studie­ren­den­werk Siegen erkennt seine Pflicht zur Barrie­re­frei­heit als öffent­liche Stelle an.

Die Webseite ist derzeit noch nicht voll­ständig konform, wird jedoch syste­ma­tisch über­ar­beitet.
Fort­schritt und Maßnahmen werden doku­men­tiert und über­prüfbar umgesetzt.

Die Erklä­rung ist öffent­lich zugäng­lich und enthält die erfor­der­li­chen Angaben nach BITV NRW.

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