BAföG
Am 1. September 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als „BAföG“, in Kraft. Kerngedanke der Ausbildungsförderung nach dem BAföG war und ist, dass eine qualifizierte Ausbildung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf. Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Bis zum 31.12.2014 trug bzw. trugen der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent der Gesamtausgaben. Seit dem 01.01.2015 finanziert der Bund das BAföG ausschließlich. Schülerinnen und Schüler brauchen grundsätzlich später nichts zurückzuzahlen. Studierende erhalten BAföG im Normalfall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Weitere Informationen, insbesondere auch zur geschichtlichen Entwicklung des BAföG erhalten Sie hier:
www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html