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BAföG

Am 1. September 1971 trat das Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz, besser bekannt als „BAföG“, in Kraft. Kern­ge­danke der Ausbil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG war und ist, dass eine quali­fi­zierte Ausbil­dung nicht an fehlenden finan­zi­ellen Mitteln schei­tern darf. Alle jungen Menschen sollen die Möglich­keit erhalten, unab­hängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirt­schaft­li­chen Situa­tion eine Ausbil­dung zu absol­vieren, die ihren Fähig­keiten und Inter­essen entspricht. Bis zum 31.12.2014 trug bzw. trugen der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent der Gesamt­aus­gaben. Seit dem 01.01.2015 finan­ziert der Bund das BAföG ausschließ­lich. Schü­le­rinnen und  Schüler brau­chen grund­sätz­lich später nichts zurück­zu­zahlen. Studie­rende erhalten BAföG im Normal­fall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zins­loses Staatsdarlehen.

Weitere Infor­ma­tionen, insbe­son­dere auch zur geschicht­li­chen Entwick­lung des BAföG erhalten Sie hier:

www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html

www.studentenwerke.de/de/studienfinanzierung

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