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Zuschuss für Studie­rende in pande­mie­be­dingter Notlage wird verlängert.

22. März 2021

Zuschuss für Studie­rende in pande­mie­be­dingter Notlage wird verlängert
Die Finanz­hilfe des Bundes kann auch im Sommer­se­mester 2021 bean­tragt werden

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deut­sche Studen­ten­werk (DSW) haben am vergan­genen Freitag die naht­lose Fort­set­zung der Über­brü­ckungs­hilfe im Sommer­se­mester 2021 in einer gemein­samen Pres­se­mit­tei­lung verkündet.

Studie­rende, die sich in einer pande­mie­be­dingten Notlage befinden, können bis September 2021 weiter eine Über­brü­ckungs­hilfe des Bundes in Form eines Zuschusses bean­tragen. Die Über­brü­ckungs­hilfe kann ausschließ­lich online über überbrückungshilfe-studierende.de bean­tragt werden. Über das Portal werden die Anträge der Studie­renden auto­ma­tisch an das für sie zustän­dige Studenten- oder Studie­ren­den­werk vor Ort weiter­ge­leitet. Für Studie­rende an der Univer­sität Siegen ist also das Studie­ren­den­werk Siegen zuständig.

Voraus­set­zung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die finan­zi­elle Notlage durch die Pandemie verur­sacht wurde, z. B. weil durch den Verlust des Neben­jobs die Einkünfte wegge­fallen sind oder auch weil die Eltern als Folge der Pandemie nicht mehr unter­stützen können. Die Höhe des monat­li­chen Zuschusses liegt zwischen 100,00 € und höchs­tens 500,00 € und richtet sich nach dem aktu­ellen Kontostand.

Für Anträge ab 1. April 2021 gelten leicht ange­passte Richt­li­nien, die öffent­lich zugäng­lich sind. Einge­flossen sind Erfah­rungen aus inzwi­schen mehr als acht Monaten Zusam­men­ar­beit mit den regional zustän­digen Studie­renden- und Studen­ten­werken. Infor­ma­tionen zu den Regeln ab April werden in die verschie­denen Unter­stüt­zungs­ma­te­ria­lien aufge­nommen, das heißt in die Erläu­te­rungen in der Antrags­maske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allge­meine Fragen bleibt auch im Sommer­se­mester die BMBF-Telefon-Hotline unter 0800 26 23 003 bzw. die E‑Mail-Adresse ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de erreichbar.

Achim Meyer auf der Heyde, Gene­ral­se­kretär des Deut­schen Studen­ten­werks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studie­ren­den­werke bundes­weit zusam­men­ge­schlossen sind, erklärt: „Die Studenten- und Studie­ren­den­werke stehen auch im Sommer­se­mester 2021 bereit, Studie­rende, die durch die Pandemie in eine finan­zi­elle Notlage geraten sind, zu unter­stützen. Die Studie­ren­den­werke helfen, und ihre Beschäf­tigten legen sich für die Über­brü­ckungs­hilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso mani­fester wird die System­re­le­vanz der Studenten- und Studie­ren­den­werke.“ Detlef Rujanski, Geschäfts­führer des Studie­ren­den­werks Siegen, erklärt: „Wir nehmen unseren staat­li­chen Sozi­al­auf­trag, die Studie­renden zu fördern, sehr ernst. In unserer Abtei­lung für Studi­en­fi­nan­zie­rung haben wir im Juni des vergan­genen Jahres, als die Über­brü­ckungs­hilfe an den Start ging, extra ein Team zusam­men­ge­stellt, damit wir die Anträge möglichst rasch bear­beiten können und die Studie­renden ihr Geld schnell auf dem Konto haben. Wer Fragen zu seinem persön­li­chen Antrag hat, kann sich gerne per E‑Mail an ueberbrueckungshilfe-studierende@studierendenwerk.uni-siegen.de wenden.“

Hinter­grund: Sozi­al­auf­trag der Studenten-/Stu­die­ren­den­werke

Die 57 im Deut­schen Studen­ten­werk (DSW) orga­ni­sierten Studenten- und Studie­ren­den­werke sind, als hoch­schul­un­ab­hän­gige, gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen, in Deutsch­land für die wirt­schaft­liche und soziale Förde­rung der Studie­renden zuständig. Sie haben einen gesetz­li­chen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deut­schen Hoch­schulen Studie­ren­den­wohn­heime, die Mensen, außerdem Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tungen sowie Sozi­al­be­ra­tungs- und psycho­lo­gi­sche Bera­tungs­stellen. Die Studenten- und Studie­ren­den­werke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/ Studie­ren­den­werke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härte­fonds für Studie­rende in Finanznot. https://www.studentenwerke.de/de/content/studentenwerke Das Studie­ren­den­werk Siegen A. ö. R. mit Sitz am Campus „Hölder­lin­straße“ beschäf­tigt derzeit rund 230 Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter. Das Studie­ren­den­werk kümmert sich um die sozialen Belange der Studie­renden an der Univer­sität Siegen in den Berei­chen Gastro­nomie, Wohnen, Studi­en­fi­nan­zie­rung und Kinder­be­treuung. Es betreibt derzeit zwei Mensen, drei Cafe­te­rien, acht Wohn­an­lagen mit insge­samt 943 Wohn­heim­plätzen, eine Kita und eine flexible Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tung (Flexi).

Kontakt für die Medien:

Studie­ren­den­werk Siegen
Katrin Ziegert
Tel.: 0271 740‑4883
katrin.ziegert@studierendenwerk.uni-siegen.de

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