Zuschuss für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Die Finanzhilfe des Bundes kann auch im Sommersemester 2021 beantragt werden
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben am vergangenen Freitag die nahtlose Fortsetzung der Überbrückungshilfe im Sommersemester 2021 in einer gemeinsamen Pressemitteilung verkündet.
Studierende, die sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, können bis September 2021 weiter eine Überbrückungshilfe des Bundes in Form eines Zuschusses beantragen. Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online über überbrückungshilfe-studierende.de beantragt werden. Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk vor Ort weitergeleitet. Für Studierende an der Universität Siegen ist also das Studierendenwerk Siegen zuständig.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die finanzielle Notlage durch die Pandemie verursacht wurde, z. B. weil durch den Verlust des Nebenjobs die Einkünfte weggefallen sind oder auch weil die Eltern als Folge der Pandemie nicht mehr unterstützen können. Die Höhe des monatlichen Zuschusses liegt zwischen 100,00 € und höchstens 500,00 € und richtet sich nach dem aktuellen Kontostand.
Für Anträge ab 1. April 2021 gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in die verschiedenen Unterstützungsmaterialien aufgenommen, das heißt in die Erläuterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline unter 0800 26 23 003 bzw. die E‑Mail-Adresse ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de erreichbar.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt: „Die Studenten- und Studierendenwerke stehen auch im Sommersemester 2021 bereit, Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Die Studierendenwerke helfen, und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studenten- und Studierendenwerke.“ Detlef Rujanski, Geschäftsführer des Studierendenwerks Siegen, erklärt: „Wir nehmen unseren staatlichen Sozialauftrag, die Studierenden zu fördern, sehr ernst. In unserer Abteilung für Studienfinanzierung haben wir im Juni des vergangenen Jahres, als die Überbrückungshilfe an den Start ging, extra ein Team zusammengestellt, damit wir die Anträge möglichst rasch bearbeiten können und die Studierenden ihr Geld schnell auf dem Konto haben. Wer Fragen zu seinem persönlichen Antrag hat, kann sich gerne per E‑Mail an ueberbrueckungshilfe-studierende@studierendenwerk.uni-siegen.de wenden.“
Hintergrund: Sozialauftrag der Studenten-/Studierendenwerke
Die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke sind, als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisationen, in Deutschland für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden zuständig. Sie haben einen gesetzlichen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deutschen Hochschulen Studierendenwohnheime, die Mensen, außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Sozialberatungs- und psychologische Beratungsstellen. Die Studenten- und Studierendenwerke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/ Studierendenwerke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härtefonds für Studierende in Finanznot. https://www.studentenwerke.de/de/content/studentenwerke Das Studierendenwerk Siegen A. ö. R. mit Sitz am Campus „Hölderlinstraße“ beschäftigt derzeit rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Studierendenwerk kümmert sich um die sozialen Belange der Studierenden an der Universität Siegen in den Bereichen Gastronomie, Wohnen, Studienfinanzierung und Kinderbetreuung. Es betreibt derzeit zwei Mensen, drei Cafeterien, acht Wohnanlagen mit insgesamt 943 Wohnheimplätzen, eine Kita und eine flexible Kinderbetreuungseinrichtung (Flexi).
Kontakt für die Medien:
Studierendenwerk Siegen
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Tel.: 0271 740‑4883
katrin.ziegert@studierendenwerk.uni-siegen.de