Die NRW-Landesregierung stellt den Studierendenwerken für das Jahr 2023 einen Sonderzuschuss zum Ausgleich der Mehrkosten aus gestiegenen Einkaufspreisen in der Hochschulgastronomie zur Verfügung.
Alle Preissteigerungen, die das Studierendenwerk Siegen in seinen Gastronomiebetrieben im Jahr 2023 bereits vorgenommen hat bzw. noch hätte vornehmen müssen, können dadurch rückgängig gemacht bzw. ausgesetzt werden.
Für das Mensaessen und die Zwischenverpflegung (wie zum Beispiel belegte Brötchen) bedeutet das, dass die Preise im Jahr 2023 stabil bleiben. Die Mehrkosten, die das Studierendenwerk aufgrund der massiv gestiegenen Lebensmittelpreise (vor allem bei Fleisch und Fisch) aktuell stark belasten, müssen dank des Zuschusses der NRW-Landesregierung im Jahr 2023 nicht an die Studierenden weitergegeben werden.
Die Preise für die warme Mittagsverpflegung im Bistro am Campus Adolf-Reichwein-Straße (AR) und im Food Court am Campus Unteres Schloss (US), die in 2023 bereits erhöht wurden, werden für die Studierenden im Juni 2023 auf das Niveau von Ende 2022 abgesenkt. Das Studierendenwerk wird die Preisreduktion, die dank des Zuschusses des Wissenschaftsministeriums NRW umgesetzt werden kann, für die Studierenden entsprechend kenntlich machen.
Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel des Landes NRW kann das Studierendenwerk Siegen bereits heute garantieren, dass es in 2023 keine Preiserhöhungen für Studierende in den gastronomischen Einrichtungen geben wird.