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Landes­zu­schuss hält Mensa­preise stabil

1. Juni 2023

Die NRW-Landes­re­gie­rung stellt den Studie­ren­den­werken für das Jahr 2023 einen Sonder­zu­schuss zum Ausgleich der Mehr­kosten aus gestie­genen Einkaufs­preisen in der Hoch­schul­gas­tro­nomie zur Verfügung.

Alle Preis­stei­ge­rungen, die das Studie­ren­den­werk Siegen in seinen Gastro­no­mie­be­trieben im Jahr 2023 bereits vorge­nommen hat bzw. noch hätte vornehmen müssen, können dadurch rück­gängig gemacht bzw. ausge­setzt werden.

Für das Mensa­essen und die Zwischen­ver­pfle­gung (wie zum Beispiel belegte Bröt­chen) bedeutet das, dass die Preise im Jahr 2023 stabil bleiben. Die Mehr­kosten, die das Studie­ren­den­werk aufgrund der massiv gestie­genen Lebens­mit­tel­preise (vor allem bei Fleisch und Fisch) aktuell stark belasten, müssen dank des Zuschusses der NRW-Landes­re­gie­rung im Jahr 2023 nicht an die Studie­renden weiter­ge­geben werden.

Die Preise für die warme Mittags­ver­pfle­gung im Bistro am Campus Adolf-Reich­wein-Straße (AR) und im Food Court am Campus Unteres Schloss (US), die in 2023 bereits erhöht wurden, werden für die Studie­renden im Juni 2023 auf das Niveau von Ende 2022 abge­senkt. Das Studie­ren­den­werk wird die Preis­re­duk­tion, die dank des Zuschusses des Wissen­schafts­mi­nis­te­riums NRW umge­setzt werden kann, für die Studie­renden entspre­chend kennt­lich machen.

Durch die zusätz­li­chen finan­zi­ellen Mittel des Landes NRW kann das Studie­ren­den­werk Siegen bereits heute garan­tieren, dass es in 2023 keine Preis­er­hö­hungen für Studie­rende in den gastro­no­mi­schen Einrich­tungen geben wird.

 

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