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Bundes­ge­richtshof urteilt zum Verwal­tungs­kos­ten­bei­trag von Studi­en­dar­lehen der Darle­hens­kasse der Studierendenwerke

4. Mai 2022

Der Verwal­tungs­kos­ten­bei­trag, den die Darle­hens­kasse der Studie­ren­den­werke (Daka) für ihre zins­losen Studi­en­dar­lehen erhebt, ist rech­tens. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden. Ein studen­ti­scher Darle­hens­nehmer hatte
gegen die 5 % Verwal­tungs­kos­ten­bei­trag geklagt, die die Daka bezogen auf die Darle­hens­summe erhebt. Nach zwei Urteilen auf lokaler und auf Landes­ebene wurde die Frage jetzt vom BGH abschlie­ßend beur­teilt – mit dem Ergebnis, dass die 5 %
Verwal­tungs­kos­ten­bei­trag rech­tens und ange­messen sind.

Detlef Rujanski, Daka-Vorstands­vor­sit­zender und Geschäfts­führer des Studie­ren­den­werks Siegen, erläu­tert, warum das trotzdem eine gute Nach­richt für die Studie­renden ist und warum die gemein­nüt­zige Förder­bank nicht etwa auch gänzlich
auf die Erhe­bung von Gebühren verzichten könnte: „Unsere Studi­en­dar­lehen sind zins­frei, das ist unser Allein­stel­lungs­merkmal. Die 5 % Verwal­tungs­kos­ten­bei­trag decken bei weitem nicht unsere tatsäch­li­chen Kosten. Der Bundes­ge­richtshof aner­kennt, dass wir als Daka ausschließ­lich und unmit­telbar gemein­nützig sind. Wir wollen mit unseren zins­losen Darlehen Studie­renden in finan­zi­eller Not helfen, ihr Studium zu schaffen. Wir sind nicht gewinn­ori­en­tiert und wollen uns mit Verwal­tungs­ge­bühren nicht berei­chern. Die Studie­renden haben mit den Darlehen der Daka abso­lute Planungs­si­cher­heit und Bere­chen­bar­keit. Sie kennen von Anfang an die exakte Darle­hens- und Rück­zah­lungs­summe. Das ist höchste Trans­pa­renz. Dafür stehen wir als Daka.“

Hinter­grund: Darle­hens­kasse der Studie­ren­den­werke (Daka)

Die vor fast 70 Jahren gegrün­dete Daka der Studie­ren­den­werke hat im Jahr 2020 571 Studie­rende mit Darlehen in einem Gesamt­wert von 3,85 Millionen Euro unter­stützt. Die durch­schnitt­liche Darle­hens­höhe betrug 6.750 Euro.
Bis zu 12.000 Euro Darle­hens­höchst­be­trag können Studie­rende bei der Daka bean­tragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Für einen Auslands­auf­ent­halt können bis zu 6.000 Euro bean­tragt werden. Diese werden vor Reise­an­tritt voll­ständig ausge­zahlt. Zur Deckung der Verwal­tungs­kosten werden 5 % des Auszah­lungs­be­trags einbe­halten. Die Darle­hens­kasse der Studie­ren­den­werke e.V. (Daka) ist bundes­weit die größte Darle­hens­kasse von Studierendenwerken.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier:

https://www.daka-darlehen.de/

Kontakt für die Medien:

Detlef Rujanski
Tel.: 0271 740‑4882
detlef.rujanski@studierendenwerk.uni-siegen.de

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