Schlagzeilen
- Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erst- und ggf. Zweitstudiums,
- mit monatlichen Auszahlungsraten zwischen 100,-- und 650,-- Euro,
- im Regelfall über bis zu 10, in Ausnahmefällen über bis zu 14 Fachsemester.
- Soweit sich im Verlauf des Studiums ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, sind Anpassungen jeweils zum 01.04. bzw. zum 01.10. möglich.
- Sicherheiten müssen nicht gestellt werden und
- jeder Studierende erhält den gleichen Zinssatz unabhängig von dem eigenen Einkommen/Vermögen oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern.
- Die Tilgungsphase beginnt 6 bis maximal 23 Monate nach der letzten Auszahlung,
- mit flexiblen monatlichen Raten in Höhe von mindestens 20,-- Euro,
- über maximal 25 Jahre bzw. zur Vollendung des 67. Lebensjahres, wobei
- Sondertilgungen in Höhe von mindestens 100,-- Euro jeweils zum 01.04. bzw. zum 01.10. möglich sind.
- Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel und wird halbjährlich an die Entwicklung des Kapitalmarktes (EURIBOR) angepasst,
- es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Festzins zu vereinbaren.
- Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen ist möglich.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.