Schlagzeilen
Der Bildungskredit kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt werden,
- wenn die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht wurden,
- solange nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studiert wird.
- Teilzeit- und Promotionsstudiengänge können nicht gefördert werden.
- Das Kreditvolumen beläuft sich auf mindestens 1.000,-- bis zu maximal 7.200,-- Euro
- in wahlweise bis zu 24 Monatsraten von entweder 100,-- oder 200,-- oder 300,-- Euro.
- Auf Wunsch ist auch einmalig eine Abschlagszahlung von bis zu 3.600,-- Euro für besondere ausbildungsbezogene Aufwendungen möglich.
- Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von dem eigenen Einkommen / Vermögen der Studierenden oder dem Einkommen / Vermögen der Eltern,
- ohne dass Sicherheiten gestellt werden müssen.
- Die Tilgungsphase beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
- durch feste monatliche Raten in Höhe von 120,-- Euro, wobei
- Sondertilgungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich sind.
- Die Verzinsung ist variabel und liegt durch Bundesgarantie grundsätzlich nur 1 Prozent über dem jeweiligen EURIBOR-Zinssatz, welcher halbjährlich zum 01.04. und 01.10. angepasst wird.
- Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen ist möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredites besteht nicht.
Weitere Informationen zum Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) finden Sie hier.